LEISTUNGEN

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Grenzvermessung

Die Feststellung und Sichtbarmachung der Grundstücksgrenzen, sowie die Vermessung zur rechtsverbindlichen Festlegung der Grenzen im Sinne des Grenzkatasters zählen zu unseren Aufgabengebieten. Die rechtsverbindliche Definition der Grenzen ist eine wesentliche Vorbedingung für Planungszwecke, für die Neuerrichtung von Zäunen, Gebäuden oder vor Grundstückskauf- oder Veräußerung.

Dazu gehören folgende Leistungen:

  • das Aufmessen der Naturgrenzen (Zäune, Mauern, Gebäude etc…)

  • die Erhebung von vorhandenen Vermessungsurkunden im Vermessungsamt und die
    Berechnung der Urkundengrenzen

  • die Begehung und Festlegung der Grenzpunkte mit den betroffenen Eigentümern im Zuge
    einer Grenzverhandlung

  • die Erstellung von Katasterplänen zur Dokumentation der Grundstücksgrenzen im Sinne des Vermessungsgesetzes und zur Eintragung in den rechtsverbindlichen Grenzkataster

  • fallweise auch die Erstellung von Gutachten zur Verwendung bei grenzrelevanten Fragestellungen

Unser Anspruch ist es, Ihnen und den betroffenen Nachbarn einen klaren und nachvollziehbaren Sachverhalt zur Grenzsituation darzulegen. Zusätzlich sehen wir uns auch als erster Berater und Ansprechpartner in grenzrelevanten Fragen zur Realisierung Ihres Vorhabens.